Lastenrad Förderung in Stuttgart
In Stuttgart gibt es eine Lastenradförderung für private Personen, die vom Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart angeboten wird. Gefördert wird pro Stuttgarter Haushalt einmalig der Kauf oder das Leasing eines neuen, elektrisch unterstützen Lastenrades (E‐Lastenrad).
E‐Lastenräder sind zwei oder dreirädrige Fahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt) ausgestattet sind. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. Sie müssen:
- serienmäßig und fabrikneu sein
- eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des E‐Lastenrades)
- einen verlängerten Radstand von mindestens 130 cm haben
- eine Transportmöglichkeit besitzen, die unlösbar mit dem E‐Lastenrad verbunden ist
- und ein Transportvolumen von mindestens 140 Liter besitzen
Abweichend davon werden auch die E‐Lastenräder „Spicy Curry“ und „Electric Mundo STePS“ von YUBA sowie das „GSD“ von TERN gefördert, wenn für diese Modelle fahrzeugtypische Komponenten mit beschafft werden im Sinne von käuflich erwerben, die auch diese Räder zum Einsatz als echtes Lastenrad befähigen und sich dadurch klar und eindeutig von einem normalen Pedelec unterscheiden. Dazu gehört bspw. die Kombination eines fest verschraubten Transportbehälters am Lenker mit einem oder mehreren Kindersitzen hinter dem Fahrersitz. Ein einfacher Kindersitz reicht zur Erlangung der Förderfähigkeit nicht aus. Die Förderung von reinen Pedelecs (E‐Bikes) ist nicht Gegenstand der Förderrichtlinie.
Der Kauf oder das Leasing eines neuen E‐Lastenrades wird 2023 mit bis zu 1.100 Euro gefördert – 600 Euro werden sofort ausbezahlt. 500 Euro werden nach drei Jahren als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, wenn im geförderten Haushalt seit Übernahme des E‐Lastenrades entweder kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.
Familien, die Inhaber einer Bonuscard oder FamilienCard sind, bekommen eine zusätzliche Förderung für den Kauf eines Lastenrads. Genaue Angaben dazu finden Sie im Abschnitt „Förderung mit sozialer Komponente“.
Hier ist der Zugang zur Lastenradförderung der Stadt Stuttgart.